Erklärung zur Barrierefreiheit firststop.de
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.firststop.de. Sie wurde in Anlehnung an § 12 BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erstellt. Die First Stop Reifen Auto Service GmbH verfolgt das Ziel, ihre digitalen Angebote freiwillig im Sinne der geltenden Standards möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.
1. Rechtsgrundlagen
Diese Erklärung beruht auf folgenden Normen:
- – Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
– Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
– Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
– Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
– WCAG 2.1 der W3C Web Accessibility Initiative – Konformitätsstufe AADiese Regelungen verpflichten Betreiber dazu, ihre Internetangebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe nutzbar und zugänglich sind.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.firststop.de befindet sich derzeit in einem teilweise barrierefreien Zustand. Die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA werden zum Teil erfüllt, es bestehen jedoch noch vereinzelte Zugangsbarrieren, insbesondere bei:
- – Alternativtexten für nicht-dekorative Bilder
– Tastaturbedienbarkeit bestimmter interaktiver Komponenten
– Kontrastverhältnissen bei einigen Schriftelementen
– Fehlender Unterstützung für Leichte Sprache und Gebärdensprache - – Formulare ohne Beschriftungen und Fehlermeldungen
- – Innerhalb unseres Felgen- und Räderkonfigurators ist eine Navigation nur mit der Tastatur ohne die Benutzung einer Maus oder eines Touchscreens nicht möglich. Wir empfehlen daher, dass Sie sich bei uns zur Räderkonfiguration telefonisch beraten zu lassen oder Angebote per E-Mail anzufordern. Auch eine Preisauskunft kann telefonisch erfolgen. Angebote können per E-Mail als PDF zugesandt werden.
- – Bei Produktabbildungen zu Reifen oder Rädern existieren sachbedingt in unseren Konfigurator-Systemen keine näher beschreibenden Beschriftungen Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Bildern ist damit erschwert. Rein technisch sind Reifenprofilbilder für eine Kaufentscheidung erfahrungsgemäß ein nachrangiges Kriterium. Das tatsächliche Profilbild kann größenbedingt sogar leicht von den Beispielen abweichen. Wichtiger ist die technische Zulässigkeit der Auswahl und Eigenschaften wie Rollwiderstand, Nasshaftung oder Geräuschklasse.
- – Bei einer Räderauswahl ist die technische Zulässigkeit in Kombination mit der ausgewählten Reifengröße vorrangig. Beschreibungen zu den vorgeschlagenen Modellen, wie z.B. unserer Marke PLATIN, sind in der Regel über die jeweiligen Markenhomepages der Hersteller erhältlich und können mit einfachen Mittel recherchiert werden. Teilweise ist auch eine konkrete Vorauswahl der Räderfarbe im Konfigurator einstellbar.
- – Ältere Seiteninhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden und sich noch in unseren Verzeichnissen befinden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung ist jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll und für die Nutzung unserer Angebote auch nicht zwingend erforderlich. In diesen Fällen verweisen wir auf unsere Unterstützung am Telefon oder per E-Mail. Gerne erläutern wir Ihnen die Inhalte dann individuell und persönlich. Neue Inhalte werden selbstverständlich nach aktuellen Standards erstellt.
3. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
Im Rahmen eines laufenden Projekts zur digitalen Inklusion wird die Website bis Frühjahr 2026 grundlegend überarbeitet. Geplant sind u. a.:
- – Implementierung vollständiger Alternativtexte für alle Medieninhalte
– Optimierung der Tastaturnavigation
– Überarbeitung von Farben/Kontrasten im Hinblick auf WCAG-Anforderungen - – Bereitstellung einer Seite in Leichter Sprache (nach § 11 BGG)
– Bereitstellung von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache (DGS)Die Umsetzung erfolgt mit externer Beratung barrierefreier IT-Dienstleister.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. Juli 2025 auf Basis einer Selbsteinschätzung mit ergänzender automatisierter Prüfung (Google Lighthouse, WAVE, axe) erstellt.
Letzte technische Analyse: September 2025
Nächste geplante Prüfung: April 2026
5. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
| Bereich | Beschreibung / Begründung | Geplante Korrektur |
|---|---|---|
| Bild-ALT-Texte | Nicht alle Bilder sind mit sinnvollen Alternativtexten versehen | Q1/2026 |
| Kontraste | Einzelne Text-/Hintergrund-Kombinationen zu schwach | Q1/2026 |
| Spracheinstellungen | Sprachattribute für mehrsprachige Inhalte fehlen | Q2/2026 |
| Leichte Sprache / DGS | Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache fehlen | Q4/2026 |
6. Kontakt und Feedbackmöglichkeit
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie erreichen uns entweder über unser barrierefreies Kontaktformular oder wie folgt:
Verantwortliche Stelle:
First Stop Reifen Auto Service GmbH
Burgsiedlung 1A
61169 Friedberg
Tel.:+49 603 168 7 530
E-Mail: info@firststop.de
Adresse: Burgsiedlung 1A, 61169 Friedberg, Deutschland
https://www.firststop.de/kontakt/
Bitte geben Sie – wenn möglich – folgende Angaben an:
Beschreibung der Barriere (z. B. betroffene Funktion oder Seite)
Screenshot oder URL der Seite
Angaben zu Gerät und Betriebssystem, verwendeter Browser und ggf. Hilfsmittel (z. B. Screenreader)
Wir bemühen uns um eine Rückmeldung innerhalb von 15 Werktagen.
7. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie binnen 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527‑2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
8. Kontaktdaten der für uns zuständigen Durchsetzungsstelle
Überwachungsstelle für Barrierefreiheit Baden-Württemberg
https://bw-medial-barrierefrei.de/
9. Erklärung zur kontinuierlichen Verbesserung
Die Pneuhage-Gruppe versteht digitale Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Bestandteil einer kundenorientierten, inklusiven Unternehmenskultur. Wir verfolgen eine Strategie der kontinuierlichen Verbesserung und legen bei allen zukünftigen Relaunches und Erweiterungen höchste Maßstäbe an digitale Zugänglichkeit an. Eine Version dieser Erklärung in Leichter Sprache wird bis Ende 2026 bereitgestellt.
Wir (First Stop Reifen Auto Service GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.firststop.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten aktuell an technischen Weiterentwicklungen in denen die Barrierefreiheit umfassend berücksichtigt wird. Voraussichtlicher Abschluss: August 2025. Nutzer:innen mit Einschränkungen dürfen sich während der Übergangszeit über die o.g. Kontakdaten an unseren Kundenservice wenden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1–7, 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de