Sicher durch die
Faschingszeit
Fasching ist die Zeit bunter Verkleidungen, fröhlicher Musik und ausgelassener Feiern – für viele eine ganz besondere Jahreszeit mit eigenen Traditionen. Doch im Straßenverkehr gibt es auch während der närrischen Tage keine Ausnahmen. Um sicher und ohne unangenehme Überraschungen durch die Faschingszeit zu kommen, haben wir die wichtigsten Hinweise und Regeln für Autofahrer zusammengestellt.
Alkohol am Steuer – Diese Regeln sollten Sie kennen
Fasching ist die Zeit des Feierns, und dazu gehört für viele auch der Konsum von Alkohol. Wer aber trotz Alkoholgenuss fährt, muss mit harten Konsequenzen rechnen:
Ab 0,3 Promille: Bereits strafbar, wenn auffälliges Fahrverhalten oder ein Unfall auf relative Fahruntüchtigkeit hinweist.
Ab 0,5 Promille: Mindestens 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit mit Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe. Zudem kann eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich sein.
Ab 1,6 Promille: Neben den Strafen ab 1,1 Promille ist eine MPU zwingend vorgeschrieben.
Wichtig: Die Fahrtüchtigkeit kann auch am nächsten Tag noch beeinträchtigt sein! Besonders Fahranfänger*innen und unter 21-Jährige sollten aufpassen – für sie gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Fahrrad oder E-Scooter als Alternative?
Wer glaubt, mit dem Fahrrad oder E-Scooter einer Strafe zu entgehen, irrt sich. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer, sodass bereits ab 0,5 Promille Bußgelder und Fahrverbote drohen. Auch das Fahrrad bietet keine risikofreie Alternative, denn ab 0,3 Promille kann auffälliges Fahrverhalten oder ein Unfall bereits rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, was eine Strafanzeige, ein hohes Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und eine MPU. Daher gilt: Nach einer feucht-fröhlichen Feier lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen und kein Risiko eingehen.
Drei wichtige Fakten zu Alkohol im Straßenverkehr
- Restalkohol ist tückisch: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab – etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer am Abend feiert, kann am nächsten Morgen noch fahruntüchtig sein.
- Auch Beifahrer können bestraft werden: Wer den Fahrer ablenkt oder unsicheres Fahren provoziert, riskiert ebenfalls rechtliche Konsequenzen.
- Alkoholtest verweigern? Keine gute Idee! Die Polizei kann in solchen Fällen eine Blutprobe anordnen, um den Alkoholwert zu bestimmen.
Verkleidet Auto fahren: ist das erlaubt?
Ob schlicht oder auffällig – Verkleidungen gehören zur Faschingszeit einfach dazu. Doch im Straßenverkehr kann das problematisch werden. Laut §23 Abs. 4 StVO ist das Tragen von Gesichtsmasken verboten, wenn sie die Identifikation verhindern. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 60 € rechnen.
Auch allzu aufwendige Kostüme können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Eingeschränkte Sicht, Bewegungsfreiheit oder Gehör durch sperrige Perücken, lange Umhänge oder überdimensionierte Schuhe können das Fahren erschweren und im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht voll zahlt. Ein Bußgeld ist ebenfalls möglich. Wer sich also kostümiert hinters Steuer setzt, sollte auf eine sichere und verkehrstaugliche Verkleidung achten.
Vorsicht vor Umzügen – gute Planung ist entscheidend!
Während der Faschingsumzüge kann es zu temporären Straßensperren, Halteverboten und geänderten Verkehrsführungen kommen. Wer sein Fahrzeug in gesperrten Bereichen abstellt, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch, dass das Auto abgeschleppt wird. Um stressige Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, sich rechtzeitig über Verkehrsmaßnahmen und alternative Parkmöglichkeiten zu informieren. Eine frühzeitige Planung spart Zeit und Nerven – und sorgt dafür, dass die Faschingsstimmung ungetrübt bleibt.
Fasching & Straßenverkehr: Diese 5 Tipps sorgen für eine sichere Fahrt
Alkohol, Müdigkeit, auffällige Verkleidungen und geänderte Verkehrsführungen – während der närrischen Tage gibt es einige Herausforderungen im Straßenverkehr. Damit Sie sicher ans Ziel kommen, helfen diese fünf Tipps:
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrgemeinschaften, um das Risiko im Straßenverkehr zu minimieren.
- Informieren Sie sich rechtzeitig über Sonderregelungen des ÖPNV, da viele Verkehrsbetriebe spezielle Angebote oder Fahrpläne zur Faschingszeit haben.
- Planen Sie im Voraus und prüfen Sie, welche Straßen wegen Umzügen gesperrt sind oder wo Halteverbote gelten.
- Fahren Sie besonders aufmerksam und defensiv, da viele Feiernde alkoholisiert unterwegs sein könnten.
- Achten Sie auf Hindernisse wie Glasscherben oder Verschmutzungen auf Straßen und Radwegen, die nach ausgelassenen Partys vermehrt auftreten können.
FAQs: Wichtige Fragen zum Straßenverkehr an Fasching
Darf ich an Fasching mit Maske fahren oder ist das strafbar?
Laut § 23 Abs. 4 StVO ist es verboten, das Gesicht während der Fahrt so zu verdecken, dass eine Identifikation nicht möglich ist. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 € rechnen. Zudem kann das Tragen einer Maske die Sicht einschränken. Falls es dadurch zu einem Unfall kommt, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall sogar verweigern. Deshalb gilt: Auch im Faschingskostüm sollte die Verkehrssicherheit immer an erster Stelle stehen.
Ist es erlaubt, an Fasching mit einer Augenklappe Auto fahren?
Das Tragen einer Augenklappe beim Autofahren kann die Sicht erheblich beeinträchtigen und wird als Verstoß gegen die Sicht- und Gehörpflicht (§ 23 Abs. 1 StVO) gewertet. Wer mit einer Augenklappe fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 € rechnen. Doch die möglichen Folgen gehen darüber hinaus: Sollte es aufgrund der eingeschränkten Sicht zu einem Unfall kommen, drohen härtere Strafen sowie Kürzungen oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was passiert, wenn ich an Karneval maskiert geblitzt werde?
Wird ein Fahrer mit Maske geblitzt, kann das Konsequenzen haben. Da die Identifikation durch die Verkleidung erschwert wird, kann die Behörde den Fahrzeughalter zur Fahrerbenennung auffordern. Falls der tatsächliche Fahrer nicht festgestellt werden kann, droht dem Halter die Auflage eines Fahrtenbuchs gemäß § 31a StVZO.
Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer an Karneval?
Wer alkoholisiert Auto fährt, riskiert harte Strafen – selbst bei niedrigen Promillewerten:
Ab 0,3 Promille: Bereits strafbar, wenn auffälliges Fahrverhalten oder ein Unfall vorliegt.
Ab 0,5 Promille: Mindestens 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, was eine hohe Geldstrafe, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und eine mögliche MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) nach sich zieht. In schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ab 1,6 Promille ist eine MPU zwingend vorgeschrieben, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten.