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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der First Stop Reifen Auto Service GmbH für Verträge über den Onlineshop oder sonst im Wege des Fernabsatzes

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH

(1) Den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden liegen ausschließlich unsere hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch AGB) zugrunde.

(2) Soweit im Nachfolgenden von Kunden gesprochen wird, handelt es sich dabei sowohl um Verbraucher als auch Unternehmen/Unternehmer. Ist nur von Unternehmen/Unternehmer die Rede, handelt es sich um Regelungen, die für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nicht gelten. Soweit Kunden als Verbraucher bezeichnet werden, gelten diese Regelungen nur für Verbraucher.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmers als Kunden werden von uns nicht anerkannt.

(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden Bestellungen ausführen oder entgegennehmen.

(5) Es gelten mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Vertragsschluss und –Inhalt

(1) Die Darstellung unseres Sortiments in einem Verkaufsprospekt, in einem Onlineshop oder Katalog stellt ein Vertragsangebot dar sobald der Kunde die Ware über die hierfür zur Verfügung gestellte Funktion in den Warenkorb gelegt hat. Dieses kann ausschließlich über die elektronische Einkaufsfunktion im Onlineshop angenommen werden. Die Abgabe von Ware erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen, soweit anderes nicht vereinbart ist. Für eine Bestellung über unseren Onlineshop gelten die auf der Internetseite des Onlineshops dargestellten und sonst im Rahmen der elektronischen Bestellung zur Verfügung gestellten oder übermittelten Informationen zum Zustandekommen von elektronischen Verträgen und zum Bestellablauf.
Findet die Bestellung im Wege des Fernabsatzes, aber nicht über die Warenkorb- und Einkaufsfunktion unseres Onlineshops statt, so stellen die Angaben im elektronischen Produktkatalog kein Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Vertragsangebot abzugeben, dar. Indem der Kunde eine Bestellung an uns schriftlich, per E-Mail oder Fax sendet oder mündlich oder fernmündlich bestellt, gibt er damit ein Angebot ab. Dieses nehmen wir durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Versendung der bestellten Ware an. Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht an, so teilen wir das dem Kunden unverzüglich mit.

(2) Die in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. vermitteln nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung oder Beschaffenheitsangabe der Waren dar, es sei denn, wir bestätigten das ausdrücklich schriftlich im Rahmen einer Auftragsbestätigung.

(3) Geringfügige, unerhebliche Abweichungen von den schriftlich bestätigten Beschaffenheitsangaben gelten in Hinblick auf Unternehmer als genehmigt, sofern sie zumutbar sind.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt gegenüber Unternehmern unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden über eine auftretende Lieferverzögerung oder eine Nichtlieferung unverzüglich informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

(5) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Beweiszwecken unserer schriftlichen Bestätigung. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung der hier normierten Schriftform. Insoweit begründet die schriftlich niedergelegte Vereinbarung die Vermutung, dass die Vereinbarung eine erschöpfende Regelung zwischen den Parteien darstellt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind, gegenüber Unternehmern auch bei Teillieferungen, in Höhe der erbrachten Leistung sofort mit Zugang der Ware beim Kunden und ohne Abzug fällig.

(2) Der unternehmerische Käufer kann uns ein SEPA-Basismandat oder SEPA-Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt bei Fälligkeit. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf drei Tage abgekürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden. Wurde mit dem Kunden das SEPA-Basislastschriftverfahren vereinbart, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Widerrufsfristen von längstens 8 Wochen zur Verfügung. Im Falle der Vereinbarung von SEPA-Firmenlastschriften stehen dem Kunden nach Belastung auf seinem Konto keine Widerrufsfristen zu.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt, dass der Bestand einer dauerhaften Geschäftsbeziehung von der Erteilung und dem Fortbestand eines SEPA-Basismandats oder eines SEPA-Firmenmandats vertraglich abhängig gemacht werden kann.

(4) Im Rahmen der Erteilung eines solchen Mandates willigt der unternehmerische Kunde darin ein, dass seine personenbezogenen Daten, die der Kunde zur Durchführung der hierüber erfolgenden Abrechnung benennt, und die zur Durchführung der hierüber erfolgenden Abrechnung erforderlich sind, z.B. BIC und IBAN, an das jeweilige Bankinstitut zur Durchführung des Einzugs übermittelt werden. Der Widerruf muss uns gegenüber schriftlich oder in Textform erfolgen. Er wird wirksam mit dem Zeitpunkt des Zugangs und gilt für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung erfolgten Datenverarbeitung bleibt durch den Widerruf unberührt.

(5) Erfolgt ein Widerruf der Einwilligung in die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß oben Abs. 3, so werden Geschäfte, für die das SEPA-Mandat wegen des Widerrufs keine Gültigkeit mehr hat, unter dem Erfordernis der Vorauszahlung der gesamten Gegenleistung des Kunden vor Lieferung geschlossen.

(6) Das Recht zur Beendigung des SEPA-Mandates aufgrund anderer gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleibt durch die vorbenannten Ausführungen unberührt.

(7) Wir können auch im Übrigen ohne Angabe von Gründen für einzelne Kunden und einzelne Verträge die Vereinbarung einer Vorkassenzahlung verlangen, soweit eine andere Regelung nicht ausdrücklich oder konkludent getroffen ist. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und oder Wechsel entgegenzunehmen. Nehmen wir sie an, geschieht das nur erfüllungshalber.

(8) Die Preise schließen bei Verträgen mit Unternehmern, soweit nichts anderes angegeben, die Kosten für Verpackung, Transport, Auf- und Abladen, etc. nicht ein; sie verstehen sich ab unserem jeweiligen Auslieferungslager.

(9) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen: Wir behalten uns ausdrücklich jeweils die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Dem Kunden ist im letztgenannten Fall der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

(10) Ab der dritten Mahnung wird vereinbart, dass wir gegenüber dem Kunden bei einem jeweils angemahnten, geschuldeten Betrag ab 50 € brutto Mahnkosten in Höhe von 2,50 €, ab 250 € brutto Mahnkosten in Höhe von 5 € und ab 500 € brutto Mahnkosten in Höhe von 10 € je Mahnschreiben geltend machen können.
Gegenüber Unternehmern werden die gesetzlich pauschalierten Mahnkosten geltend gemacht, ohne dass hiervon die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausgeschlossen ist, wenn und soweit diese nicht bereits von der gesetzlichen Pauschale umfasst sind.

(11) Unternehmer dürfen gegenüber unseren Forderungen weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderungen sind durch uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Verbraucher dürfen nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(12) Unternehmer müssen Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich (§§ 126, 126 a) BGB) geltend machen. Ausreichend für die Fristwahrung ist die im Streitfall vom Kunden nachzuweisende rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erhebt der Kunde keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung verlangen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Bestätigungen der Liefertermine erfolgen gegenüber Unternehmern freibleibend. Abweichendes gilt nur dann, wenn wir das ausdrücklich schriftlich bestätigten.

(2) Der Beginn und die Einhaltung einer Lieferfrist setzen voraus, dass der Kunde alle etwaigen Mitwirkungspflichten (Beibringung der erforderlichen Genehmigungen, technischer Unterlagen, etc.), die zur sachgerechten Erfüllung der Lieferungspflicht erheblich und notwendig sind, erfüllt hat. Befindet sich der Kunde mit diesen Pflichten in Verzug, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend und angemessen.

(3) Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die vollständige Lieferung oder zulässige Teillieferung als Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist auf den Versandweg gebracht worden ist, so dass unter normalen Umständen mit einer Ablieferung im üblichen Postlauf zu rechnen ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, ist die Frist mit unserer Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.

(4) Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ein sonstiges Ereignis, das außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist entsprechend und angemessen. Wir werden den Beginn und das voraussichtliche Ende dieser Umstände baldmöglichst mitteilen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bei Unzumutbarkeit für den Kunden bleiben unberührt.

(5) Wir informieren den Kunden über die Fertigstellung der durchgeführten sonstigen Leistungen (z.B. Kfz-Dienstleistungen). Der Kunde ist dann unverzüglich zur Abnahme verpflichtet, wenn und soweit die Leistungen vertragsgerecht sind und eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 5 Mängelhaftung

(1) Ist der Kunde Unternehmer, hat er uns das Vorliegen eines offensichtlichen Mangels unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen, schriftlich anzuzeigen. Wir sind dann zur Prüfung des behaupteten Mangels auf Kosten des Kunden, der Unternehmer ist, berechtigt. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

(2) Auf unser Verlangen ist die mangelhafte Waren an uns zurückzusenden.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die Kosten dieser Rücksendung.

(4) Soweit für die Mängelbeseitigung unverhältnismäßige Kosten entstehen, steht uns gegenüber Unternehmern das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Unverhältnismäßige Kosten im Rahmen der Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) liegen gegenüber Unternehmern vor, wenn die Kosten der gewählten Art der Nacherfüllung hinsichtlich Produktverschaffung (Einstandskosten bei reiner Lieferung oder bei eigenen Leistungen die Herstellungs- und Anschaffungskosten des Leistungsanteils) den Warenwert des Produktes um mehr als 25 % übersteigen.

(5) Im Rahmen der Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung, gegenüber Unternehmern nicht unter 14 Tagen, zu gewähren.

(6) Die Parteien sind sich einig, dass das im Rahmen einer Nachbesserung ausgetauschte mangelhafte Teil(e) oder das die Mangelhaftigkeit bedingende Teil(e) jeweils in unserem Eigentum verbleiben oder in unser Eigentum übergeht, sofern wir nicht darauf verzichten. Mangelhafte Ware ist nach der Lieferung der mangelfreien Ware, nach Anforderung durch uns, auf unsere Kosten an uns zurückzusenden (§ 439 IV BGB, § 635 IV BGB).

(7) Verbringt der Unternehmer die Waren vom Erfüllungsort, sind darauf beruhende Mehrkosten im Rahmen der Nachbesserung vom Kunden zu tragen.

(8) Sämtliche Kosten der Nacherfüllung wegen eines vom Unternehmer unberechtigter Weise geltend gemachten Mangels trägt der Kunde.

(9) Für den Fall, dass wir einen Rückruf der von uns verkauften Ware beschließen, weil die Ware einen die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigenden Mangel aufweist oder gegen maßgebliche gesetzliche Bestimmungen verstößt, werden wir für jeden Fall, in dem wir von unserem Kunden einen bereits montierten, vom Rückruf betroffenen, Vertragsgegenstand zurücknehmen, als Ersatz den für den zurückgenommenen Reifen, die Felge oder Räder gezahlten Kaufpreis unter Berücksichtigung der beim Austausch vorhandenen Restprofiltiefe erstatten.

(10) Die Ansprüche des Unternehmers gegen uns wegen einem Mangel verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Waren.

(11) Für gebrauchte und runderneuerte Ware sowie Secunda-Ware wird die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 7.1. Satz 1 und/oder Satz 2 dieser AGB betroffen sind. Ist der Kunde ein Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist für solche Ware 1 Jahr ab Erhalt der Ware. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, wenn und soweit Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels betroffen sind.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Abweichend von den sonstigen unsere Haftung betreffenden Regelungen in diesen AGB haften wir auf Schadensersatz für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Soweit wir eine schriftliche Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen, haften wir für die schuldhaft verursachten Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haften wir gegenüber Unternehmern der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.

(2) Bei Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung haften wir gegenüber Verbrauchern auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

(3) Darüber hinaus haften wir nicht.

(4) Eine Garantie unsererseits liegt nur vor, wenn Sie schriftlich erklärt ist. Sonstige allgemeine Hinweise, Bemerkungen und/oder Aussagen zum Produkt, seinen Einsatzmöglichkeiten oder seinen Eigenschaften stellen grundsätzlich keine Garantie dar. Sie sind als allgemeine unverbindliche Produktaussagen zu werten. Sofern der Kunde ein besonderes Interesse an einer Bestätigung hat, so muss er das gesondert – und schriftlich – mit uns vereinbaren.
Das gilt insbesondere auch für den Einsatz des Produktes für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugtypen, Umweltgegebenheiten und rechtlicher Verwendungsbeschränkungen. Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Unternehmerpfandrecht

(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des Auftrages auf den Kunden über. Dies gilt bei einer Mehrzahl von Aufträgen bei Bezahlung aller offenen Aufträge aus der Lieferbeziehung.

(2) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Unternehmer als Kunden wird bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache durch den Unternehmer mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden (sodass eine Trennung der Waren nicht ohne Nutzungsbeeinträchtigung möglich ist), erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache durch den Unternehmer als Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(3) Der Unternehmer als Kunde darf die gelieferten Waren beschränkt auf den Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt für den Fall des Weiterverkaufs hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Kaufpreisforderung an uns ab. Soweit Miteigentumsanteile Dritter bestehen, tritt der Unternehmer den erstrangigen Teil der Forderung an uns ab. Er ist ermächtigt, die Forderung in unserem Namen einzuziehen; diese Ermächtigung ist frei widerruflich. Wir sind nach dem Widerruf berechtigt, dem Abnehmer des Unternehmers gegenüber die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns über den Weiterverkauf und den Abnehmer vollständig Auskunft zu erteilen.
Der Kunde ist in für den Fall der Abtretung einer Forderung an uns nach Weiterverkauf verpflichtet, die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Daten dritter Personen im Rahmen der Abtretung einer solchen Forderung an uns sicherzustellen.

(4) Der Sicherungsfall gegenüber Unternehmern liegt vor, wenn der Einzug (§ 7 (3)) – widerrufen ist (freier Widerruf). Ein Recht zum Widerruf liegt in jedem Fall dann vor, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnung in Verzug befindet und wir das dem Kunden per Fax, E-Mail oder postalischem Schreiben mitgeteilt haben.

(5) Sollte der Wert der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Unternehmers als Kunde unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Verlangen nach unserer Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben.

(6) Eine Nutzung der an den Kunden überlassenen Waren ist, soweit der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, soweit das Eigentum vorbehalten ist. Spätestens mit einer entsprechenden Mitteilung durch uns per E-Mail, Fax oder in anderer Form über den Widerruf der Nutzungsberechtigung im eigenen Betrieb, hat der Unternehmer als Kunde die Ware auszusondern und sicherzustellen.

(7) Bei der Entgegennahme von Reifen, Rädern und Felgen zum Zwecke der Einlagerung gelten die dafür aushängenden, ausliegenden oder sonst wie zur Verfügung gestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 8 Datenverarbeitung, Exportgenehmigung

(1) Für die Datenverarbeitung gilt
(a) unsere allgemeine Datenschutzerklärung,
(b) unsere besondere Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit elektronischen Diensten

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den europarechtlichen Regelungen sowie gegebenenfalls ergänzender oder erweiternder Gesetzgebung des Landes. Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten im Rahmen der Erforderlichkeit im Hinblick auf die Erhebung, den Umfang und die Dauer der Verarbeitung zu Vertragszwecken durch uns, auch elektronisch, verarbeitet.
Ausführliche Einzelheiten zu diesen Verarbeitungen entnehmen Sie unseren Datenschutzerklärungen (siehe oben Abs. 1 a) und b). Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen liegen auf unseren Geschäftsstellen aus, der Kunde kann diese aber auch im Internet unter www.firststop.de abrufen oder postalisch oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz@firststop.de anfordern.

(3) Die Ausfuhr der Produkte kann, z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks, der Genehmigungspflicht nach deutschem oder ausländischem Recht unterliegen. Uns obliegt insoweit keine Informations- oder Aufklärungspflicht. Soweit Produkte für den Export bestimmt sind, hat der Kunde alle ggf. erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu beschaffen. Wir sind nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, soweit dies zu Verstößen gegen das geltende Exportrecht führen würde.

(4) Der unternehmerische Kunde stellt uns ausdrücklich von sämtlichen Schäden durch Zahlung frei, die durch die exportbedingte Verletzung gewerblicher Schutzrechte am Zielort entstehen. Hierzu gehört die Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und behördlichen Kosten, die zum Zweck angemessener Rechtsverteidigung durch uns gegenüber solchen Ansprüchen notwendig sind. Die Haftung eines Verbrauchers richtet sich in diesem Fall nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

(5) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir bei der Anbahnung von Verträgen oder bei Vertragsschlüssen oder bei besonderer Veranlassung auch während der Vertragsdurchführung in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität prüfen. Wir arbeiten dazu mit der jeweils
– Creditreform Karlsruhe, Postfach 21 10 63, 76160 Karlsruhe, www.karlsruhe.creditreform.de
– Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher & Schmitt KG, Horexstr. 3, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe, www.creditreform-bad-homburg.de
– Bürgel Wirtschaftsinformationen Ringwald e.K., Greschbachstr. 3, 76229 Karlsruhe, www.buergel-suedwest.de
– D&B Deutschland GmbH, Havelstrasse 9, 64295 Darmstadt, www.dnbgermany.de
(Wirtschaftsauskunfteien), zusammen, von der wir jeweils die benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Wirtschaftsauskunftei.
Eine Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft uns gegenüber formlos (z.B. telefonisch oder per E-Mail) widerrufen. Der Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs bei uns auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Datenverarbeitung unberührt.
Wir weisen darauf hin, dass wir ggf. auch ohne Vorliegen einer Einwilligung Ihrerseits zur Datenübermittlung und -Einholung zur Bonitätsprüfung, in besonderen Fällen ein berechtigtes Interesse an der Bonitätsprüfung haben können, welches die Bonitätsprüfung rechtfertigt (Art. 6 I lit. f DSGVO), um eine risikobewertete, wirtschaftlich sachgerechte Vertragsdurchführung gewährleisten zu können und wirtschaftliche Risiken für unseren Betrieb gering zu halten.

(6) Die Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den Ihnen angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kunden geben zu können. An Unternehmen, die Forderungen einziehen und den Wirtschaftsauskunfteien vertraglich angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann weitere Informationen zur Datenverarbeitung der Wirtschaftsauskunfteien auf der jeweiligen Internetseite ihrer örtlichen Wirtschaftsauskunftei erhalten.

(7) Bei Fragen zum Datenschutz kann der Kunde sich an den Datenschutzbeauftragten unter unserer postalischen Adresse oder per E-Mail mit der E-Mailadresse datenschutz@firststop.de des Unternehmens wenden.

§ 9 Besondere Kundenhinweise zu RFT-, MOExtended, Aircept montierte Reifen

(1) Zur Meidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen RFT-, MOExtended sowie mit Aircept montierte Reifen nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden.
Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlusts besteht bei Überschreitung der dann festgelegten redu¬zierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Reichweite von 80 km/h bei max. 80 km bei RFT-Reifen, von 80 km/h bei max. 30 km bei MOExtended Reifen und 60 km/h bei max. 25 km bei aktiviertem Aircept ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen.

(2) Sofern es sich bei unserem Kunden um einen Unternehmer handelt, hat dieser beim Verkauf von- und der der Überlassung von Fahrzeugen mit RFT-Reifen, MOExtended Reifen bzw. mit Aircept montierten Reifen Kunden oder Fahrzeugnutzer ausdrücklich auf die in Zif. 1. genannten Gefahren eigenverantwortlich hinzuweisen.

(3) Der Weiterverkauf von RFT-Reifen, MOExtended Reifen bzw. mit Aircept montierten Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigen Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt. Der Verkauf und die Montage von Aircept sind nur in Verbindung mit vom Hersteller freigegebener Bereifung zulässig.

(4) Der Unternehmer (Wiederverkäufer) stellt in eigener Verantwortung sicher, dass RFT-Reifen, MOExtended Reifen sowie das Aircept-System nebst darauf freigegebenen Reifen nur durch zertifizierte Fachhändler an Fahrzeugen mit entsprechender Herstellerfreigabe montiert werden. Nach Aktivierung des Aircept bzw. beim Austausch eines Aircept-montierten Reifens darf dieses nur nach eingehender Überprüfung gemäß den Herstellerangaben weiterverwendet werden.

(5) Weitere Produktinformationen bezüglich RFT-Reifen, MOExtended Reifen und Aircept sind den bei uns erhältlichen sowie auf unserer Website abrufbaren Broschüren zu Produkt- sowie Montagehinweisen zu entnehmen. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt gegenüber Unternehmern ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich der Sitz des Unternehmens in Friedberg.

Stand Oktober 2020

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