
FeinstaubplaketteWozu benötige ich Feinstaubplaketten?
Seit dem 1. März 2007 gibt es die neue Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Fein-staubbelastung beitragen.
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden. Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant. Welche Plakette erhält mein Fahrzeug?
Muss ich die Umrüstung selbst tragen?Die Umrüstung und die damit verbundenen Kosten gehen im ersten Schritt zu Ihren Lasten. Jedoch erhalten Sie vom Staat nach der erfolgten Umrüstung einen einmaligen Steuernachlass von 330€ und bezahlen jährlich eine geringere KFZ-Steuer. Wie erhalte ich eine bessere Einstufung für mein Fahrzeug?Für den Fall, dass Ihrem Fahrzeug keine Plakette zugeteilt werden kann, gibt es bei First Stop Nachrüstlösungen. Hierbei hängt es vom jeweiligen Fahrzeug ab, welche Verbesserungen sich bezüglich der Einstufung zur Schadstoffgruppe erzielen lassen. Verlieren Sie keine Zeit bis zur Einrichtung der ersten Umweltzonen, um sich bei uns über Nachrüstangebote zu informieren. |