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Feinstaubplakette

Wozu benötige ich Feinstaubplaketten?

Umweltzonen-VerkehrsschildDer Straßenverkehr trägt etwa zu einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. In Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel befahrener Straßen liegt der Anteil der Feinstaubemission oftmals deutlich über 50 %. Zum Schutz der Gesundheit wurde eine europaweite Feinstaub-Richtlinie erlassen.

Seit dem 1. März 2007 gibt es die neue Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
(35. BlmSchV). Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ durch Städte und Kommunen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppe.

In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr,  sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Fein-staubbelastung beitragen.

PlakettenschildAusgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind: mobile Maschinen und Geräte, Arbeits-maschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller).

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden. Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant.

Welche Plakette erhält mein Fahrzeug?

Welche Plakette erhält Ihr Fahrzeug?Die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erläutert die Einstufung Ihres Fahrzeugs. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welcher Schadstoffgruppe die zweistellige Nummer zugeordnet ist. Dadurch wird definiert, welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt werden kann.

Muss ich die Umrüstung selbst tragen?

Die Umrüstung und die damit verbundenen Kosten gehen im ersten Schritt zu Ihren Lasten. Jedoch erhalten Sie vom Staat nach der erfolgten Umrüstung einen einmaligen Steuernachlass von 330€ und bezahlen jährlich eine geringere KFZ-Steuer.

Wie erhalte ich eine bessere Einstufung für mein Fahrzeug?

Für den Fall, dass Ihrem Fahrzeug keine Plakette zugeteilt werden kann, gibt es bei First Stop Nachrüstlösungen. Hierbei hängt es vom jeweiligen Fahrzeug ab, welche Verbesserungen sich bezüglich der Einstufung zur Schadstoffgruppe erzielen lassen. Verlieren Sie keine Zeit bis zur Einrichtung der ersten Umweltzonen, um sich bei uns über Nachrüstangebote zu informieren.